Erwägungsgrund 5 32005D0668
Die Kommission hat den Antrag und die Empfehlung nach Maßgabe des Beschlusses 2004/585/EG und der Grundsätze und Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik beurteilt und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der Regionale Beirat für die nordwestlichen Gewässer zur Aufnahme seiner Tätigkeit bereit ist —