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Im Zuge der vom Rat im September 2003 beschlossenen Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik sollen die Direktzahlungen reduziert werden („Modulation“), um die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums zu finanzieren, eine größere Ausgewogenheit zwischen den verschiedenen Maßnahmen zur Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft und jenen zur Förderung der ländlichen Entwicklung herzustellen und zusätzliche Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums zu finanzieren. Die Finanzielle Vorausschau in Anhang I der Interinstitutionellen Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens in der durch den Beschluss 2003/430/EG geänderten Fassung (nachstehend „Finanzielle Vorausschau“ genannt) sollte daher geändert werden, um den Auswirkungen der Modulation für das Jahr 2006 Rechnung zu tragen. Dadurch können Verpflichtungsermächtigungen der Teilrubrik 1a „Gemeinsame Agrarpolitik“ zur Finanzierung zusätzlicher Maßnahmen im Rahmen der Teilrubrik 1b „Ländliche Entwicklung“ verwendet werden, ohne dass sich die Obergrenze der Rubrik 1 „Landwirtschaft“ ändert —
von Vorschriften über die Erhaltung des Dauergrünlands zur Durchführung des Artikels 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates vom 19. Januar 2009…
Einige Mitgliedstaaten haben besondere Schwierigkeiten bei der Finanzierung ihrer Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums nach der Verordnung (EG) Nr.…
Da mit der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 vom 21. Juni 2005 über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik ein einziger Fonds für die…
Der Betrag für die Teilrubrik 1a „Gemeinsame Agrarpolitik“ wird für 2006 um den der Modulation entsprechenden Betrag gekürzt. Gekürzte Beträge unter „Gemeinsame…
Es sollten Bestimmungen über die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Kontrolle der Ausgaben festgelegt werden, insbesondere hinsichtlich der Zeitplanung und…
Unbeschadet des Artikels 10 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 können Mitgliedstaaten, a) in denen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der vorliegenden Verordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.