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Die jährlichen Obergrenzen der Mittel für Verpflichtungen bei Rubrik 1 werden in den Tabellen 1a, 1b, 2a und 2b wie folgt geändert:
Der Betrag für die Teilrubrik 1a „Gemeinsame Agrarpolitik“ wird für 2006 um den der Modulation entsprechenden Betrag gekürzt. Gekürzte Beträge unter „Gemeinsame Agrarpolitik“ 2006 Millionen EUR zu Preisen des Jahres 1999 – 570 Millionen EUR zu Preisen des Jahres 2006 – 655
Der Betrag für die Teilrubrik 1b „Ländliche Entwicklung“ wird für 2006 um den der Modulation entsprechenden Betrag erhöht. Erhöhte Beträge unter „Ländliche Entwicklung“ 2006 Millionen EUR zu Preisen des Jahres 1999 + 570 Millionen EUR zu Preisen des Jahres 2006 + 655
Die nationale Obergrenze für die Basisprämienregelung wird ab dem Jahr 2015 für jedes Jahr um einen Betrag in Höhe von 0,5 Prozent des in Artikel 22 Absatz 2…
Im Zuge der vom Rat im September 2003 beschlossenen Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik sollen die Direktzahlungen reduziert werden („Modulation“), um die…
Die Anhebung der Obergrenze bei der Teilrubrik 1a für das Haushaltsjahr 2010 wird vollständig ausgeglichen, indem die Obergrenzen für…
Im Jahr 2008 wird den Regionen jeweils ein zusätzlicher Betrag in Höhe der für die jeweilige Region ermittelten Summe der gesonderten Beträge nach § 5 Absatz 4b…
In den einzelnen Kalenderjahren stehen folgende Beträge zur Verfügung: — 2009: 40 660 000 EUR, — 2010: 82 110 000 EUR, — ab 2011: 122 610 000 EUR.
Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Ausgaben in Verbindung mit der Durchführung von Abschnitt II der Gemeinsamen Aktion…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.