Erwägungsgrund 6 32005D0809
Gemäß den Artikeln 1 und 2 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügten Protokolls über die Position des Vereinigten Königreichs und Irlands und unbeschadet des Artikels 4 des genannten Protokolls beteiligt sich Irland nicht an der Annahme dieses Beschlusses, der für Irland nicht bindend oder anwendbar ist.