Erwägungsgrund 7 32006D0447BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 31. Mai 2006 zur Änderung des Beschlusses 2005/436/EG hinsichtlich des finanziellen Beitrags der Gemeinschaft zum Treuhandfonds 911100MTF/INT/003/EWG (TFEU 970089129) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 2076) (2006/447/EG)
Der Beschluss 2005/436/EG ist daher entsprechend zu ändern.
Erwägungsgrund 14 32009D0966Die Beschlüsse 2000/657/EG, 2001/852/EG, 2003/508/EG, 2004/382/EG und 2005/416/EG sollten daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 10 32007D0741BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 8. November 2007 zur Änderung des Beschlusses 2007/102/EG über die Annahme des Arbeitsplans 2007 für die Durchführung des Aktionsprogramms der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2003—2008), einschließlich des Jahresarbeitsprogramms für Finanzhilfen (Text von Bedeutung für den EWR) (2007/741/EG)
Der Beschluss 2007/102/EG der Kommission sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 7 32009D0061BESCHLUSS DES RATES vom 19. Januar 2009 zur Änderung des Beschlusses 2006/144/EG über strategische Leitlinien der Gemeinschaft für die Entwicklung des ländlichen Raums (Programmplanungszeitraum 2007-2013) (2009/61/EG)
Der Beschluss 2006/144/EG ist daher entsprechend zu ändern —
Erwägungsgrund 8 32005L0088Die Richtlinie 2000/14/EG sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 7 32008L0025RICHTLINIE 2008/25/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2008 zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG über die zusätzliche Beaufsichtigung der Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen eines Finanzkonglomerats im Hinblick auf die der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse
Die Richtlinie 2002/87/EG sollte daher entsprechend geändert werden.