Erwägungsgrund 1 32005D0814
Nach der Verordnung (EG) Nr. 304/2003 hat die Kommission im Namen der Gemeinschaft für jede Chemikalie, die dem Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung (Prior Informed Consent Procedure, PIC-Verfahren) unterworfen ist, darüber zu entscheiden, ob ihre Einfuhr in die Gemeinschaft genehmigt wird.