Art. 4 Abs. 3 32005D0456BESCHLUSS NR. 456/2005/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. März 2005 über ein Mehrjahresprogramm der Gemeinschaft zur Erleichterung des Zugangs zu digitalen Inhalten sowie ihrer Nutzung und Verwertung in Europa (Text von Bedeutung für den EWR)
Der Ausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung.
Art. 4 Abs. 3 32004D0859BESCHLUSS DES RATES vom 25. Oktober 2004 über den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Norwegen, das Protokoll Nr. 2 zum bilateralen Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Norwegen betreffend (Text von Bedeutung für den EWR) (2004/859/EG)
Der Ausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung.
Art. 4 Abs. 3 32005D0431BESCHLUSS DES RATES UND DER KOMMISSION vom 25. April 2005 über den Abschluss eines Zusatzprotokolls zum Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Rumänien andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (2005/431/EG, Euratom)
Der Ausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung.
Art. 4 Abs. 3 32005D0430Der Ausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung.
Art. 4 Abs. 1 32008D1351BESCHLUSS Nr. 1351/2008/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2008 über ein mehrjähriges Gemeinschaftsprogramm zum Schutz der Kinder bei der Nutzung des Internets und anderer Kommunikationstechnologien (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Kommission wird von einem Ausschuss unterstützt.
Art. 10 Abs. 4 32007D0252BESCHLUSS DES RATES vom 19. April 2007 zur Auflegung des spezifischen Programms „Grundrechte und Unionsbürgerschaft“ als Teil des Generellen Programms „Grundrechte und Justiz“ für den Zeitraum 2007 bis 2013 (2007/252/JI)
Der Ausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung.