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Der Finanzrahmen für die Durchführung von Maßnahmen der Gemeinschaft gemäß diesem Beschluss wird für den Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2008 auf 45 Mio. EUR festgesetzt; davon sind 20 050 000 EUR für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2006 vorgesehen. Für den Zeitraum nach dem 31. Dezember 2006 gilt der Betrag als bestätigt, wenn er für diese Phase mit der ab dem Jahr 2007 geltenden Finanziellen Vorausschau vereinbar ist. Die jährlichen Mittel für den Zeitraum von 2005 bis 2008 werden von der Haushaltsbehörde in den Grenzen der Finanziellen Vorausschau bewilligt.
Anhang II enthält eine vorläufige Aufschlüsselung der Ausgaben.
Der Finanzrahmen für die Durchführung von Maßnahmen der Gemeinschaft im Rahmen dieses Beschlusses für den Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2008…
Anhang II enthält eine vorläufige Aufschlüsselung der Ausgaben.
Der finanzielle Bezugsrahmen für die Durchführung der in Artikel 1 Absatz 3 genannten Maßnahmen beträgt 1 000 000 EUR, die aus dem Gesamthaushaltsplan der…
Die Finanzausstattung für die Durchführung der Aufgaben gemäß Artikel 3 wird für den Zeitraum 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2013 auf 154 000 000 EUR…
Der Finanzrahmen für die Durchführung dieses Programms wird für den Zeitraum 2000 bis 2002 auf 135 Millionen EUR festgelegt. Die jährlichen Mittel werden von…
Der Finanzrahmen für die Durchführung der in diesem Beschluss genannten Aktionen wird für den Zeitraum vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2007 auf 15 000…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.