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Der finanzielle Bezugsrahmen für die Durchführung der in Artikel 1 Absatz 3 genannten Maßnahmen beträgt 1 000 000 EUR, die aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union 2006 bereitgestellt werden.
Die Kommission schließt für die Durchführung der in Artikel 1 Absatz 3 genannten Maßnahmen ein Finanzierungsabkommen mit der NAMSA über die Bedingungen für die Verwendung des Beitrags der Europäischen Union, der in Form eines verlorenen Zuschusses erfolgt. In dem zu vereinbarenden spezifischen Finanzierungsabkommen wird festgelegt, dass die NAMSA dafür zu sorgen hat, dass der europäische Beitrag seinem Umfang entsprechend bekannt gemacht wird.
Die Kommission überwacht die ordnungsgemäße Ausführung des in diesem Artikel genannten finanziellen Beitrags der EU. Hierzu wird die Kommission damit beauftragt, die finanziellen Aspekte der Durchführung dieses Beschlusses, wie in diesem Artikel angegeben, zu kontrollieren und zu bewerten.
Die Verwaltung der in Absatz 1 festgelegten, aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union finanzierten Ausgaben unterliegt den Verfahren und Vorschriften der Gemeinschaft in Haushaltsangelegenheiten, außer dass eine etwaige Vorfinanzierung nicht im Eigentum der Gemeinschaft verbleibt.
Die Ausgaben, die mit dem in Absatz 1 genannten Betrag gedeckt werden sollen, werden gemäß den für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union geltenden…
Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Durchführung der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Maßnahmen beträgt 836 260 EUR, die aus dem…
Die mit dem Betrag nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden entsprechend den für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union geltenden Verfahren und…
Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der in Absatz 1 genannten Ausgaben. Sie schließt zu diesem Zweck ein Finanzierungsabkommen mit der…
Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Ausführung des in Absatz 1 dieses Artikels genannten Beitrags der Europäischen Union. Zu diesem Zweck schließt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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