Erwägungsgrund 4 32005D0009
Die Gemeinschaft muss ihren von der Kommission im Gemischten Ausschuss zu vertretenden Standpunkt zur Änderung der Anlagen festlegen.
Die Gemeinschaft muss ihren von der Kommission im Gemischten Ausschuss zu vertretenden Standpunkt zur Änderung der Anlagen festlegen.