Art. 2 32004D0931BESCHLUSS EUPOL KINSHASA/1/2004 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 9. Dezember 2004 betreffend die Ernennung des Leiters der Polizeimission der EU in Kinshasa (DR Kongo) (EUPOL „Kinshasa“) (2004/931/GASP)
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam. Er gilt bis zum 31. Dezember 2005.
Art. 2 32005D0483BESCHLUSS DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES BiH/6/2005 vom 14. Juni 2005 zur Ernennung eines EU-Befehlshabers des Einsatzkontingents für die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina (2005/483/GASP)
Dieser Beschluss wird am 5. Dezember 2005 wirksam.
Erwägungsgrund 2 32005D0756BESCHLUSS DES RATES vom 17. Oktober 2005 zur Aufhebung des Beschlusses 2001/131/EG über den Abschluss des Konsultationsverfahrens mit Haiti im Rahmen des Artikels 96 des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens (2005/756/EG)
Der Beschluss 2004/681/EG gilt bis 31. Dezember 2005 und sieht vor, dass die Maßnahmen nach sechs Monaten überprüft werden.
Art. 7 32007D0320BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 22. März 2007 zur Einsetzung der Sachverständigengruppe der Mitgliedstaaten für Digitalisierung und digitale Bewahrung (2007/320/EG)
Dieser Beschluss gilt bis zum 31. Dezember 2010.
Art. 2 32006D0497BESCHLUSS BiH/9/2006 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 27. Juni 2006 zur Ernennung eines EU-Befehlshabers des Einsatzkontingents für die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina (2006/497/GASP)
Dieser Beschluss wird am 5. Dezember 2006 wirksam.
Art. 2 32005D0232BESCHLUSS EUJUST LEX/1/2005 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 8. März 2005 betreffend die Ernennung des Leiters der integrierten EU-Mission zur Stützung der Rechtsstaatlichkeit in Irak (2005/232/GASP)
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam. Er gilt bis zum 30. Juni 2006.