Art. 5 Abs. 1 32011D0072BESCHLUSS 2011/72/GASP DES RATES vom 31. Januar 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien
Dieser Beschluss gilt bis zum 31. Januar 2027 .
Art. 15 32022D1368BESCHLUSS (EU) 2022/1368 DER KOMMISSION vom 3. August 2022 zur Einrichtung von Gruppen für den zivilen Dialog im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung des Beschlusses 2013/767/EU
Dieser Beschluss gilt bis zum 31. Dezember 2027.
Art. 10 Abs. 2 32011D0101BESCHLUSS 2011/101/GASP DES RATES vom 15. Februar 2011 über ein Waffenembargo angesichts der Lage in Simbabwe
Dieser Beschluss gilt bis zum 20. Februar 2027 .
Art. 7 Abs. 1 32023D0746BESCHLUSS (EU) 2023/746 DES RATES vom 28. März 2023 zur Festlegung der Kriterien und des Verfahrens für die Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation im Hinblick auf die Annahme internationaler Richtlinien und Empfehlungen oder Änderungen daran und die Anzeige von Abweichungen von angenommenen internationalen Richtlinien zu vertreten ist
Dieser Beschluss gilt bis zum 31. Dezember 2028.
Art. 9 Abs. 1 32014D0512BESCHLUSS 2014/512/GASP DES RATES vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Dieser Beschluss gilt bis zum 31. Juli 2026.