Art. 2 32008D0939BESCHLUSS DES RATES vom 8. Dezember 2008 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Belarus zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Belarus über den Handel mit Textilwaren (2008/939/EG)
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels wird bis zu seinem förmlichen Abschluss ab dem 1. Januar 2009 unter dem Vorbehalt der Gegenseitigkeit vorläufig…
Art. 2 32007D0037BESCHLUSS DES RATES vom 22. Januar 2007 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung eines bilateralen Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine zur Verlängerung und Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine über den Handel mit Textilwaren (2007/37/EG)
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels ist diesem Beschluss beigefügt. Das Abkommen wird ab 1. Januar 2007 bis zu seinem förmlichen Abschluss unter dem…
Art. 3 32008D0979BESCHLUSS DES RATES vom 18. Dezember 2008 über die Unterzeichnung — im Namen der Gemeinschaft — und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Änderung des Anhangs 11 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen (2008/979/EG)
Ab dem 1. Januar 2009 und bis die für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind, wird das Abkommen gemäß dessen Artikel 2 vorläufig…
Art. 2 32007D0797BESCHLUSS DES RATES vom 15. November 2007 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die vorläufige Anwendung der Änderungen des Protokolls zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Madagaskar über die Fischerei vor der Küste Madagaskars für die Zeit vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2012 (2007/797/EG)
Das Abkommen gilt vorläufig ab dem 1. Januar 2007.
Art. 3 32007D0786BESCHLUSS DES RATES vom 22. Oktober 2007 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (2007/786/EG)
Unter dem Vorbehalt der Gegenseitigkeit wird das Protokoll mit Wirkung ab dem 1. Januar 2007 vorläufig angewandt, bis die für seinen förmlichen Abschluss…
Art. 2 32005D0196BESCHLUSS DES RATES vom 21. Februar 2005 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine zur Verlängerung und Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine über den Handel mit Textilwaren (2005/196/EG)
Unter dem Vorbehalt der Gegenseitigkeit wird das in Artikel 1 genannte Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der…