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Die Berichterstattung der EIB und der Kommission über die Finanzierungen der EIB sollte ausgebaut werden. Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat auf der Grundlage der von der EIB übermittelten Informationen jährlich über die EIB-Finanzierungen Bericht erstatten, die unter diesen Beschluss fallen. Dieser Bericht sollte insbesondere einen Abschnitt über den im Einklang mit der EU-Politik erzielten zusätzlichen Nutzen sowie einen Abschnitt über die Zusammenarbeit mit der Kommission, anderen IFI und bilateralen Gebern, unter anderem bei der Kofinanzierung, enthalten.
Die Kommission erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat alljährlich Bericht über die im Rahmen dieses Beschlusses durchgeführten EIB-Finanzierungen. Der…
Die Kommission unterrichtet das Europäische Parlament und den Rat alljährlich über die aufgrund dieses Beschlusses durchgeführten Darlehenstransaktionen und…
Die Kommission unterrichtet das Europäische Parlament und den Rat alljährlich über die Darlehenstransaktionen und die Fortschritte bei der Risikoteilung nach…
Die EIB sollte in Absprache mit der Kommission einen vorläufigen mehrjährigen Plan für den Umfang der EIB-Finanzierungen vorlegen, so dass die Mittelausstattung…
Die EIB-Finanzierungen sollten im Einklang mit den üblichen Kriterien und Verfahren der EIB, wozu auch geeignete Kontrollmaßnahmen gehören, und mit den…
Die Kommission prüft die Fortschritte bei der Durchführung des EEF, einschließlich der Mehrjahresrichtprogramme, und übermittelt dem Rat ab 2016 einen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.