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Die EIB arbeitet bereits eng mit IFI und mit europäischen bilateralen Einrichtungen zusammen. Diese Zusammenarbeit unterliegt Regionalvereinbarungen, die von den Leitungsgremien der EIB gebilligt werden sollten. Bei ihren Finanzierungen außerhalb der EU, die in den Geltungsbereich dieses Beschlusses fallen, sollte die EIB gegebenenfalls eine verstärkte Koordinierung und Zusammenarbeit mit IFI und europäischen bilateralen Einrichtungen anstreben, einschließlich — sofern zweckmäßig — der Zusammenarbeit im Bereich der sektoralen Bedingungen, des verstärkten Einsatzes der Kofinanzierung und der Beteiligung an globalen Initiativen zusammen mit anderen IFI, wie etwa Initiativen zur verstärkten Koordinierung und besseren Wirksamkeit der Hilfe.
Die EIB-Finanzierungen werden in zunehmendem Maße, gegebenenfalls in Zusammenarbeit zwischen und/oder im Rahmen einer Kofinanzierung durch EIB und andere IFI…
Die EIB-Finanzierungen sollten sich im Einklang mit der EU-Außenpolitik befinden und diese unterstützen, und zwar auch im Hinblick auf spezifische regionale…
Der politische Dialog zwischen der Kommission und der EIB sowie die Strategieplanung und die Kohärenz zwischen der Finanzierung durch die EIB und die Kommission…
Die EIB-Finanzierungen sollten im Einklang mit den üblichen Kriterien und Verfahren der EIB, wozu auch geeignete Kontrollmaßnahmen gehören, und mit den…
Eine enge Zusammenarbeit zwischen der EIB und der Kommission sollte die Übereinstimmung und das Zusammenwirken mit den geographischen Kooperationsprogrammen der…
Zusammenarbeit und gegebenenfalls Kofinanzierung der EIB mit anderen internationalen Finanzinstitutionen, um eine angemessene Risikoteilung und geeignete…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.