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Die Kommission erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat alljährlich Bericht über die im Rahmen dieses Beschlusses durchgeführten EIB-Finanzierungen. Der Bericht beinhaltet u. a. eine Bewertung der Auswirkungen und der Wirksamkeit der EIB-Finanzierungen auf Projekt-, Sektor- und Landesebene und auf regionaler Ebene sowie des Beitrags der EIB-Finanzierungen zur Verwirklichung der außenpolitischen Ziele der Europäischen Union, wobei die operationellen Ziele der EIB zu berücksichtigen sind. Ferner enthält er eine Bewertung des Ausmaßes der Zusammenarbeit zwischen der EIB und der Kommission sowie zwischen der EIB und anderen IFI und bilateralen Gebern.
Für die Zwecke von Absatz 1 legt die EIB der Kommission jährliche Berichte über die EIB-Finanzierungen im Rahmen dieses Beschlusses und über die Verwirklichung der außenpolitischen Ziele der Europäischen Union vor, unter anderem auch über die Zusammenarbeit mit anderen IFI.
Die EIB übermittelt der Kommission die statistischen Daten, Finanz- und Buchführungsdaten zu den einzelnen EIB-Finanzierungen, die zur Erfüllung ihrer Berichterstattungspflicht oder zur Beantwortung von Anfragen des Europäischen Rechnungshofes erforderlich sind, sowie einen Rechnungsprüfungsbericht über die ausstehenden Beträge im Rahmen der EIB-Finanzierungen.
Für die Zwecke der Buchführung und Berichterstattung der Kommission über die Risiken, die durch die Pauschalgarantie abgedeckt sind, übermittelt die EIB der Kommission die Informationen zur Kreditrisikoeinschätzung und Bonitätsbeurteilung im Zusammenhang mit EIB-Finanzierungen zugunsten von Darlehens- oder Garantienehmern, die keine Staaten sind.
Die EIB stellt die Informationen gemäß den Absätzen 2, 3 und 4 auf eigene Kosten zur Verfügung.
Die EIB erstattet der Kommission — gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit dem EIF — einmal jährlich Bericht über die EIB-Finanzierungen und Investitionen, die…
Die EIB leistet — gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit dem EIF — einen Beitrag zu der von der Kommission gemäß Absatz 2 vorzunehmenden Bewertung und dem von der…
Die EIB übermittelt dem Rat und der Kommission alljährlich einen Bericht über die Durchführung der Maßnahmen, die aus den von ihr verwalteten Mitteln des 11.…
Die EIB erstattet dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission bis zum 1. September 2016 und danach jährlich Bericht über die gemäß Absatz 2 von der…
Die EIB unterrichtet die Kommission nach den in den operativen Leitlinien der Investitionsfazilität festgelegten Verfahren regelmäßig über die Durchführung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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