Erwägungsgrund 2 32006D0012
Schweden, Estland, Lettland und Litauen haben ihre Anträge auf Inanspruchnahme des Fonds innerhalb der in Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 gesetzten Frist von zehn Wochen nach einer durch Sturm verursachten Katastrophe gestellt.