Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2005 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union gemäß Nummer 3 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 7. November 2002 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Finanzierung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zur Ergänzung der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 6. Mai 1999 über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens (2006/12/EG)
Die Sturmkatastrophe in Schweden, Estland, Lettland und Litauen vom 8. Januar 2005 fällt unter die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme des Fonds —
Erwägungsgrund 4 32006D0012
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