Erwägungsgrund 3 32006D0012
Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 7. November 2002 sieht vor, dass jährlich ein Betrag von bis zu einer Milliarde EUR bereitgestellt wird.
Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 7. November 2002 sieht vor, dass jährlich ein Betrag von bis zu einer Milliarde EUR bereitgestellt wird.