Art. 4 32007D0745BESCHLUSS DES RATES vom 28. September 2007 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung eines Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft im audiovisuellen Bereich zur Festlegung der Voraussetzungen und Bedingungen für die Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft am Gemeinschaftsprogramm MEDIA 2007 sowie einer Schlussakte (2007/745/EG)
Die Kommission vertritt die Gemeinschaft in dem durch Artikel 8 des Abkommens eingesetzten Gemischten Ausschuss.
Art. 3 32008D0147BESCHLUSS DES RATES vom 28. Januar 2008 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Kriterien und Regelungen zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat oder in der Schweiz gestellten Asylantrags (2008/147/EG)
Die Kommission vertritt die Gemeinschaft in dem Gemischten Ausschuss gemäß Artikel 3 des Abkommens.
Art. 3 32007D0826BESCHLUSS DES RATES vom 22. November 2007 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Moldau über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (2007/826/EG)
Die Kommission vertritt die Gemeinschaft in dem mit Artikel 18 des Abkommens eingesetzten Gemischten Rückübernahmeausschuss.
Art. 3 32007D0820BESCHLUSS DES RATES vom 8. November 2007 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Bosnien und Herzegowina über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (2007/820/EG)
Die Kommission vertritt die Gemeinschaft in dem mit Artikel 18 des Abkommens eingesetzten Gemischten Rückübernahmeausschuss.
Art. 3 32007D0821BESCHLUSS DES RATES vom 8. November 2007 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Albanien zur Erleichterung der Visaerteilung (2007/821/EG)
Die Kommission vertritt mit Unterstützung der Sachverständigen der Mitgliedstaaten die Gemeinschaft in dem mit Artikel 12 des Abkommens eingesetzten Gemischten…
Art. 3 32007D0819BESCHLUSS DES RATES vom 8. November 2007 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Serbien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (2007/819/EG)
Die Kommission vertritt die Gemeinschaft in dem mit Artikel 18 des Abkommens eingesetzten Gemischten Rückübernahmeausschuss.