Art. 3 32006D0233BESCHLUSS DES RATES vom 27. Februar 2006 zum Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit im Bereich der Statistik (2006/233/EG)
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 13 des Abkommens vorgesehene Notifizierung im Namen der Europäischen Gemeinschaft vor .
Art. 3 32006D1005BESCHLUSS DES RATES vom 18. Dezember 2006 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte (2006/1005/EG)
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel XIV Absatz 1 des Abkommens vorgesehene Notifikation im Namen der Gemeinschaft vor.
Art. 3 32005D0347BESCHLUSS DES RATES vom 22. Dezember 2004 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Fürstentum Monaco über Regelungen, die denen der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen gleichwertig sind (2005/347/EG)
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 16 Absatz 1 des Abkommens vorgesehene Notifikation im Namen der Gemeinschaft vor.
Art. 3 32005D0353BESCHLUSS DES RATES vom 22. Dezember 2004 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über Regelungen, die denen der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen gleichwertig sind (2005/353/EG)
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 16 Absatz 1 des Abkommens vorgesehene Notifikation im Namen der Gemeinschaft vor .
Art. 3 32005D0357BESCHLUSS DES RATES vom 22. December 2004 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik San Marino über Regelungen, die denen der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen gleichwertig sind (2005/357/EG)
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 16 Absatz 1 des Abkommens vorgesehene Notifikation im Namen der Gemeinschaft vor .
Art. 2 32007D0241BESCHLUSS DES RATES vom 27. März 2007 über den Abschluss des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (2007/241/EG)
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 12 Absatz 1 des Abkommens vorgesehene Notifikation im Namen der Gemeinschaft vor .