Art. 3 Abs. 8 32023D0135BESCHLUSS (EU) 2023/135 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 30. Dezember 2022 über die Einzahlung von Kapital, die Übertragung von Währungsreserven und die Beiträge zu den Reserven und Rückstellungen der Europäischen Zentralbank durch die Hrvatska narodna banka (EZB/2022/51)
Liegt der Wert des Goldes, den die Hrvatska narodna banka der EZB überträgt, unter dem in Absatz 1 genannten Betrag, überträgt die Hrvatska narodna banka am 3.…
Art. 1 Buchst. a 32010D0034BESCHLUSS DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 31. Dezember 2010 über die Einzahlung von Kapital, die Übertragung von Währungsreserven und die Beiträge zu den Reserven und Rückstellungen der Europäischen Zentralbank durch die Eesti Pank (EZB/2010/34) (2011/23/EU)
„Währungsreserven“ : Gold oder Sichtguthaben;
Art. 3 Abs. 8 32026D0115BESCHLUSS (EU) 2026/115 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 31. Dezember 2025 über die Einzahlung von Kapital, die Übertragung von Währungsreserven und die Beiträge zu den Reserven und Rückstellungen der Europäischen Zentralbank durch die Българска народна банка (Bulgarische Nationalbank) (EZB/2025/44)
Liegt der Wert des Goldes, den die BNB der EZB überträgt, unter dem in Absatz 1 genannten Betrag, überträgt die BNB am 2. Januar 2026 ein dem ausstehenden…
Art. 3 Abs. 8 32010D0034BESCHLUSS DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 31. Dezember 2010 über die Einzahlung von Kapital, die Übertragung von Währungsreserven und die Beiträge zu den Reserven und Rückstellungen der Europäischen Zentralbank durch die Eesti Pank (EZB/2010/34) (2011/23/EU)
Liegt der Wert des Goldes, den die Eesti Pank der EZB überträgt, unter dem Betrag, der in Absatz 1 genannt wird, überträgt die Eesti Pank am 6. Januar 2011 ein…