Art. 3 32006D0874BESCHLUSS DES RATES vom 28. November 2006 über den Beitritt der Gemeinschaft zur Regelung Nr. 107 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen der Klassen M2 und M3 hinsichtlich ihrer allgemeinen Konstruktionsmerkmale (Text von Bedeutung für den EWR) (2006/874/EG)
Die Kommission unterrichtet den Generalsekretär der Vereinten Nationen von diesem Beschluss.
Art. 3 32005D0614BESCHLUSS DES RATES vom 18. Juli 2005 über den Beitritt der Gemeinschaft zu zwei Regelungen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa: Regelung Nr. 94 über Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Schutzes der Insassen bei einem Frontaufprall und Regelung Nr. 95 über Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Schutzes der Insassen bei einem Seitenaufprall (Text von Bedeutung für den EWR) (2005/614/EG)
Die Kommission notifiziert diesen Beschluss dem Generalsekretär der Vereinten Nationen.
Art. 2 31976R3237Die Kommission unterrichtet den Exekutivsekretär der Wirtschaftskommission für Europa über die in Artikel 1 festgelegten Bestimmungen.
Art. 2 Abs. 3 32008D0974BESCHLUSS 2008/974/GASP DES RATES vom 18. Dezember 2008 zur Unterstützung des Haager Verhaltenskodex gegen die Proliferation ballistischer Raketen im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
Der Vorsitz, der Generalsekretär/Hohe Vertreter und die Kommission informieren einander regelmäßig im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten über die…
Art. 2 32004D0651BESCHLUSS DES RATES vom 13. September 2004 zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken hinsichtlich der externen Rechnungsprüfer der Banca d'Italia (2004/651/EG)
Dieser Beschluss wird der Europäischen Zentralbank mitgeteilt.