Art. 3 32006D0874BESCHLUSS DES RATES vom 28. November 2006 über den Beitritt der Gemeinschaft zur Regelung Nr. 107 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen der Klassen M2 und M3 hinsichtlich ihrer allgemeinen Konstruktionsmerkmale (Text von Bedeutung für den EWR) (2006/874/EG)
Die Kommission unterrichtet den Generalsekretär der Vereinten Nationen von diesem Beschluss.
Art. 3 32006D0444BESCHLUSS DES RATES vom 13. März 2006 über den Beitritt der Gemeinschaft zu Regelung Nr. 55 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung mechanischer Verbindungsteile von Fahrzeugkombinationen (Text von Bedeutung für den EWR) (2006/444/EG)
Die Kommission unterrichtet den Generalsekretär der Vereinten Nationen von diesem Beschluss.
Art. 2 32006D0476BESCHLUSS DES RATES vom 12. Juni 2006 zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG hinsichtlich der externen Rechnungsprüfer der Banque de France (2006/476/EG)
Dieser Beschluss wird der Europäischen Zentralbank notifiziert.
Art. 2 32005D0512BESCHLUSS DES RATES vom 12. Juli 2005 zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG des Rates über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken hinsichtlich des externen Rechnungsprüfers der De Nederlandsche Bank (2005/512/EG)
Dieser Beschluss wird der Europäischen Zentralbank mitgeteilt.
Art. 2 32004D0651BESCHLUSS DES RATES vom 13. September 2004 zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken hinsichtlich der externen Rechnungsprüfer der Banca d'Italia (2004/651/EG)
Dieser Beschluss wird der Europäischen Zentralbank mitgeteilt.
Art. 3 32005D0377BESCHLUSS DES RATES vom 10. Mai 2005 zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG des Rates über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken hinsichtlich der externen Rechnungsprüfer der Nationale Bank van België/Banque Nationale de Belgique und der Bank von Griechenland (2005/377/EG)
Dieser Beschluss wird der EZB mitgeteilt.