Erwägungsgrund 1 32006D0447
Mit dem Beschluss 2005/436/EG der Kommission vom 13. Juni 2005 über die Zusammenarbeit der Gemeinschaft mit der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) insbesondere bei Maßnahmen der Europäischen Kommission zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche wurde der finanzielle Beitrag der Gemeinschaft zu dem Treuhandfonds 911100MTF/INT/003/EWG (TFEU 970089129), nachstehend „Treuhandfonds“ genannt, auf einen Höchstbetrag von 4500000 EUR für einen Zeitraum von vier Jahren festgesetzt.