Erwägungsgrund 6 32006D0447
Der Beschluss muss rückwirkend ab dem 1. Januar 2005 gelten, damit die Gemeinschaft ihren Verpflichtungen für einen Zeitraum von vier Jahren, von diesem Tag an gerechnet, nachkommen kann.
Der Beschluss muss rückwirkend ab dem 1. Januar 2005 gelten, damit die Gemeinschaft ihren Verpflichtungen für einen Zeitraum von vier Jahren, von diesem Tag an gerechnet, nachkommen kann.