Erwägungsgrund 2 32006D0447
Gemäß dem Beschluss 2005/436/EG wurde am 1. September 2005 zwischen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften und der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen ein Durchführungsabkommen über die Verwendung und die Verwaltung des Treuhandfonds geschlossen.