Art. 4 32006D0666BESCHLUSS 2006/666/GASP DES RATES vom 15. September 2006 über die Verlängerung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Regierung Indonesiens über die Aufgaben, die Rechtsstellung, die Vorrechte und die Immunitäten der Beobachtermission der Europäischen Union in Aceh (Indonesien) (Aceh-Beobachtermission — AMM) und ihres Personals
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.
Art. 4 32005D0680BESCHLUSS 2005/680/GASP DES RATES vom 12. August 2005 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Demokratischen Republik Kongo über die Rechtsstellung und die Tätigkeit der Polizeimission der Europäischen Union in der Demokratischen Republik Kongo (EUPOL Kinshasa)
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.
Art. 4 32006D0313BESCHLUSS DES RATES vom 10. April 2006 über den Abschluss des Abkommens zwischen dem Internationalen Strafgerichtshof und der Europäischen Union über Zusammenarbeit und Unterstützung (2006/313/GASP)
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.
Art. 3 32006D0412BESCHLUSS 2006/412/GASP DES RATES vom 12. Juni 2006 über die Einleitung der militärischen Operation der Europäischen Union zur Unterstützung der Mission der Organisation der Vereinten Nationen in der Demokratischen Republik Kongo (MONUC) während der Wahlen (Operation EUFOR RD Congo)
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.
Art. 4 32005D0765BESCHLUSS 2005/765/GASP DES RATES vom 3. Oktober 2005 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Regierung Indonesiens über die Aufgaben, die Rechtsstellung, die Vorrechte und die Immunitäten der Beobachtermission der Europäischen Union in Aceh (Indonesien) (Aceh-Beobachtermission — AMM) und ihres Personals
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.
Art. 4 32009D0597BESCHLUSS 2009/597/GASP DES RATES vom 27. Juli 2009 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kroatien über die Beteiligung der Republik Kroatien an der Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Operation Atalanta)
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.