Art. 2 32005D0232BESCHLUSS EUJUST LEX/1/2005 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 8. März 2005 betreffend die Ernennung des Leiters der integrierten EU-Mission zur Stützung der Rechtsstaatlichkeit in Irak (2005/232/GASP)
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam. Er gilt bis zum 30. Juni 2006.
Art. 19 32014D0486BESCHLUSS 2014/486/GASP DES RATES vom 22. Juli 2014 über die Beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt bis zum 31. Mai 2027.
Art. 2 32004D0931BESCHLUSS EUPOL KINSHASA/1/2004 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 9. Dezember 2004 betreffend die Ernennung des Leiters der Polizeimission der EU in Kinshasa (DR Kongo) (EUPOL „Kinshasa“) (2004/931/GASP)
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam. Er gilt bis zum 31. Dezember 2005.
Art. 2 32013D0446BESCHLUSS 2013/446/GASP DES RATES vom 6. September 2013 zur Änderung des Beschlusses 2010/452/GASP über die Beobachtermission der Europäischen Union in Georgien, EUMM Georgia
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. er gilt bis zum 15. September 2013.
Art. 17 32017D1869BESCHLUSS (GASP) 2017/1869 DES RATES vom 16. Oktober 2017 über die Beratende Mission der Europäischen Union zur Unterstützung der Reform des Sicherheitssektors in Irak (EUAM Iraq)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt bis zum 31. Oktober 2026.