Beschluss des Rates vom 12. Juni 2006 zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG hinsichtlich der externen Rechnungsprüfer der Banque de France (2006/476/EG)
Der Empfehlung des EZB-Rates sollte daher gefolgt und der Beschluss 1999/70/EG entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 6 32006D0476
Erwägungsgrund 6 32006D0476Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen