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Die Europäische Gemeinschaft ist wie folgt im Ministerrat und in der ständigen hochrangigen Gruppe, die im Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft vorgesehen sind, vertreten:
durch einen Vertreter des Rates, der von dem den Ratsvorsitz innehabenden Mitgliedstaat benannt wird; benennt dieser Mitgliedstaat einen Vertreter einer der Mitgliedstaaten, die direkt von Titel III des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft betroffen sind, als Vertreter des Rates, so hat dies nach einem System der Rotation zwischen diesen Mitgliedstaaten zu geschehen; und
durch einen Vertreter der Kommission.
Ein Vertreter der Kommission fungiert als Vizepräsident des Ministerrats und der ständigen hochrangigen Gruppe.
Ein Vertreter der Kommission vertritt die Europäische Gemeinschaft im Regulierungsausschuss und im Forum, die im Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft vorgesehen sind.
Unbeschadet Absatz 2 werden die Standpunkte der Europäischen Gemeinschaft vom Vertreter der Kommission in den Organen der Energiegemeinschaft zum Ausdruck…
Ein Vertreter der Kommission der Europäischen Gemeinschaften oder eine von ihm bezeichnete Person ist im Fachausschuss in beratender Eigenschaft tätig.
Die Kommission ernennt einen hochrangigen Vertreter, der an den Treffen und Debatten der hochrangigen Gruppe teilnimmt. Der Kommissionsvertreter ist ein…
Die Kommission vertritt die Gemeinschaft in dem Gemischten Ausschuss gemäß Artikel 3 des Abkommens.
Die Energiegemeinschaft verfügt über eigene Entscheidungsbefugnisse. Die Europäische Gemeinschaft ist durch zwei Vertreter im Ministerrat und in der ständigen…
Die Gemeinschaft wird in dem mit Artikel 9 des Abkommens eingesetzten Kooperationsausschuss durch die Kommission, unterstützt von den Vertretern der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.