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Im November 2004 ermächtigte der Rat die Kommission, im Namen der Gemeinschaft an den Verhandlungen auf Ebene der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) über ein Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen (nachstehend „UNESCO-Übereinkommen“ genannt) teilzunehmen. Die Kommission beteiligte sich gemeinsam mit den Mitgliedstaaten an diesen Verhandlungen.
Das UNESCO-Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen wird im Namen der Gemeinschaft angenommen.
1998 hat der Rat die Kommission ermächtigt, im Namen der Gemeinschaft an den Verhandlungen für ein Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe…
Das UNESCO-Übereinkommen ist ein relevantes, wirksames Instrument für die Förderung der kulturellen Vielfalt und des kulturellen Austauschs, denen sowohl die…
Die vom UNESCO-Übereinkommen betroffenen Bereiche fallen teils in die Zuständigkeit der Gemeinschaft, teils in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Deshalb…
In den Bereichen, die in die Zuständigkeit der Gemeinschaft fallen, vertritt die Kommission die Gemeinschaft auf den Zusammenkünften der Organe des…
Die Teile des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption (nachfolgend „Übereinkommen“ genannt), die in die Zuständigkeit der Gemeinschaft fallen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.