Erwägungsgrund 1 32006D0644
Durch Artikel 149 Absatz 2 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft wird der Gemeinschaft die Aufgabe übertragen, die europäische Dimension im Bildungswesen zu entwickeln, insbesondere durch Erlernen und Verbreitung der Sprachen der Mitgliedstaaten.