Erwägungsgrund 4 32006D0644Die Gruppe sollte die Konzeption von Initiativen unterstützend und beratend begleiten sowie neue Impulse und Ideen für ein ganzheitliches Konzept für die…
Art. 1 32006D0644Die Hochrangige Gruppe „Mehrsprachigkeit“
Es wird eine Hochrangige Gruppe „Mehrsprachigkeit“, nachstehend „die Gruppe“ genannt, eingesetzt.
Art. 5 Abs. 1 32006D0644Arbeitsweise
Den Vorsitz in der Gruppe führt das für Mehrsprachigkeit zuständige Mitglied der Kommission.
Art. 4 Abs. 2 32006D0644Zusammensetzung — Ernennung der Mitglieder
Die Mitglieder der Gruppe, Experten mit ausgewiesener Fachkompetenz im Bereich der Mehrsprachigkeit, werden von der Kommission ernannt.
Art. 2 Buchst. a 32026D0452BESCHLUSS (EU) 2026/452 DER KOMMISSION vom 27. Februar 2026 zur Einrichtung des Kooperationsnetzes für die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten (Bekannt gegeben unter Aktenzeiche C(2026) 1239)
Die Gruppe berät und ermöglicht den Austausch bewährter Verfahren im Zusammenhang mit der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1260.