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Die Gruppe setzt sich aus acht bis zwölf Mitgliedern zusammen.
Die Mitglieder der Gruppe, Experten mit ausgewiesener Fachkompetenz im Bereich der Mehrsprachigkeit, werden von der Kommission ernannt.
Die Mitglieder werden ad personam ernannt; sie beraten die Kommission unabhängig von externen Weisungen.
Die Mitglieder üben ihre Funktion bis zu ihrer Ersetzung oder bis zum Ablauf ihres Mandats aus.
Mitglieder, die nicht mehr in der Lage sind, einen wirksamen Beitrag zur Arbeit der Gruppe zu leisten, die ihr Amt niederlegen oder die gegen die Bestimmungen des Absatzes 3 dieses Artikels oder des Artikels 287 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft verstoßen, können für die Dauer ihrer verbleibenden Amtszeit ersetzt werden.
Ad personam ernannte Mitglieder geben jedes Jahr eine schriftliche Verpflichtung ab, im öffentlichen Interesse zu handeln, sowie eine Erklärung darüber, ob ein ihrer Unabhängigkeit abträglicher Interessenkonflikt besteht oder nicht.
Die Namen der ad personam ernannten Mitglieder werden auf der Website der Generaldirektion Bildung und Kultur veröffentlicht. Die Erfassung, Verarbeitung und Veröffentlichung der Namen der Mitglieder erfolgt gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 .
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.