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Bei der politischen Einigung über die Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 verpflichteten sich der Rat und die Kommission in einer gemeinsamen Erklärung zu Bulgarien und Rumänien, die in Anhang VIII der Akte über den Beitritt Bulgariens und Rumäniens vorgesehene Maßnahme für Beratungsdienste für Landwirte, die eine Unterstützung für Semisubsistenz-Betriebe erhalten, bis 2013 zu verlängern. Die Beitrittsakte sollte geändert werden, um dieser Zusage Rechnung zu tragen —
Bei der politischen Einigung über die Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 haben sich der Rat und die Kommission in einer gemeinsamen Erklärung zu Bulgarien und…
Die Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 sieht eine Beihilfe für die Inanspruchnahme von Beratungsdiensten vor. Die Akte über den Beitritt Bulgariens und Rumäniens und…
Die in Anhang VIII der Akte über den Beitritt Bulgariens und Rumäniens vorgesehenen Maßnahmen für „Semisubsistenz-Betriebe“ und für „Erzeugergemeinschaften“…
Die Akte über den Beitritt Bulgariens und Rumäniens muss daher so angepasst werden, dass sie mit der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 vereinbar ist.
In Abschnitt IV des Anhangs VIII der Akte über den Beitritt Bulgariens und Rumäniens, geändert durch den Beschluss 2006/664/EG des Rates vom 19. Juni 2006 zur…
Die Akte über den Beitritt Bulgariens und Rumäniens muss daher so angepasst werden, dass sie mit der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 vereinbar ist.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.