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Bei der politischen Einigung über die Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 haben sich der Rat und die Kommission in einer gemeinsamen Erklärung zu Bulgarien und Rumänien verpflichtet, die in Anhang VIII der Akte über den Beitritt Bulgariens und Rumäniens vorgesehene Maßnahme für Beratungsdienste für Landwirte, die eine Unterstützung für Semisubsistenz-Betriebe erhalten, bis 2013 zu verlängern. Anhang VIII der Beitrittsakte sollte geändert werden, um dieser Zusage Rechnung zu tragen.
Bei der politischen Einigung über die Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 verpflichteten sich der Rat und die Kommission in einer gemeinsamen Erklärung zu Bulgarien…
Die Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 sieht eine Beihilfe für die Inanspruchnahme von Beratungsdiensten vor. Die Akte über den Beitritt Bulgariens und Rumäniens und…
Die in Anhang VIII der Akte über den Beitritt Bulgariens und Rumäniens vorgesehenen Maßnahmen für „Semisubsistenz-Betriebe“ und für „Erzeugergemeinschaften“…
In Abschnitt IV des Anhangs VIII der Akte über den Beitritt Bulgariens und Rumäniens, geändert durch den Beschluss 2006/664/EG des Rates vom 19. Juni 2006 zur…
Die Liste der verbundenen Einrichtungen im Anhang der Richtlinie 2003/48/EG des Rates wurde durch die Richtlinie 2006/98/EG des Rates zur Anpassung bestimmter…
Infolge des Beitritts Bulgariens und Rumäniens sind Änderungen sowohl des Anhangs I (Liste der zuständigen Behörden) als auch des Anhangs II (Liste der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.