Art. 2 32005D0004BESCHLUSS DES RATES vom 22. Dezember 2004 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) zugunsten der Palästinensischen Behörde für das Westjordanland und den Gaza-Streifen zur gegenseitigen Liberalisierung des Handels und zur Ersetzung der Protokolle Nr. 1 und Nr. 2 zum Interimsassoziationsabkommen EG-Palästinensische Behörde (2005/4/EG)
Die zur Durchführung der Protokolle Nr. 1 und Nr. 2 erforderlichen Maßnahmen werden nach dem in Artikel 3 genannten Verfahren erlassen.
Art. 5 Abs. 3 32008L0090Durchführungsvorschriften zu den Absätzen 1 und 2 werden, falls erforderlich, nach dem Verfahren gemäß Artikel 19 Absatz 2 erlassen.
Art. 13 Abs. 4 32002L0055RICHTLINIE 2002/55/EG DES RATES vom 13. Juni 2002 über den Verkehr mit Gemüsesaatgut
Durchführungsbestimmungen zu den Absätzen 1, 2 und 3 können nach dem in Artikel 46 Absatz 2 genannten Verfahren erlassen werden.
Art. 2 32007D0360BESCHLUSS DES RATES vom 29. Mai 2007 über den Abschluss von Abkommen in Form Vereinbarter Niederschriften gemäß Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens 1994 (GATT 1994) zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Föderativen Republik Brasilien sowie zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Thailand über die Änderung von Zugeständnissen bei Geflügelfleisch (2007/360/EG)
Die zur Durchführung dieses Beschlusses notwendigen Maßnahmen werden von der Kommission nach den in Artikel 3 Absatz 2 genannten Verfahren erlassen.
Art. 2 Abs. 1 32009D0855BESCHLUSS DES RATES vom 20. Oktober 2009 über die Unterzeichnung und den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Staat Israel mit Maßnahmen zur gegenseitigen Liberalisierung des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen und Fischereierzeugnissen, zur Ersetzung der Protokolle Nr. 1 und Nr. 2 und ihrer Anhänge und zur Änderung des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits (2009/855/EG)
Die Kommission erlässt die erforderlichen Durchführungsvorschriften zu den Protokollen Nr. 1 und 2 gemäß dem Beschluss 1999/468/EG.
Art. 38 Abs. 3 32002L0055RICHTLINIE 2002/55/EG DES RATES vom 13. Juni 2002 über den Verkehr mit Gemüsesaatgut
Durchführungsbestimmungen zu Absatz 1 können nach dem in Artikel 46 Absatz 2 genannten Verfahren erlassen werden.