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Die Unterzeichnung des Übereinkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Island und dem Königreich Norwegen über das Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Island und Norwegen wird — vorbehaltlich seines Abschlusses — im Namen der Europäischen Union genehmigt. Der Wortlaut des Abkommens und die bei der Unterzeichnung des Übereinkommens abzugebenden Erklärungen sind diesem Beschluss beigefügt.
Die Unterzeichnung der Vereinbarung zwischen der Europäischen Gemeinschaft sowie der Republik Island und dem Königreich Norwegen zur Festlegung der Modalitäten…
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Island über die Sicherheitsverfahren für den Austausch von Verschlusssachen wird im Namen der…
Die Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Island, dem Königreich Norwegen und Rumänien über die Schaffung eines Rahmens für die Beteiligung…
Die Vereinbarung zwischen der Europäischen Gemeinschaft sowie der Republik Island und dem Königreich Norwegen zur Festlegung der Modalitäten der Beteiligung…
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über die Sicherheitsverfahren für den Austausch von Verschlusssachen wird im Namen der…
Die Unterzeichnung des Abkommens wird — vorbehaltlich des Abschlusses — im Namen der Europäischen Union genehmigt. Der Wortlaut des Abkommens ist diesem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.