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Im Einklang mit dem Beschluss 2004/79/EG ist das Übereinkommen zwischen der Europäischen Union sowie der Republik Island und dem Königreich Norwegen über die Anwendung einiger Bestimmungen des Rechtshilfeübereinkommens (nachstehend „Übereinkommen“ genannt) am 19. Dezember 2003 — vorbehaltlich seines Abschlusses — unterzeichnet worden.
Das Übereinkommen zwischen der Europäischen Union sowie der Republik Island und dem Königreich Norwegen über die Anwendung einiger Bestimmungen des…
Die Unterzeichnung des Übereinkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Island und dem Königreich Norwegen über das Übergabeverfahren zwischen…
Die Unterzeichnung des Übereinkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft sowie der Republik Island, dem Königreich Norwegen, der Schweizerischen…
Die Vereinbarung zwischen der Europäischen Union sowie der Republik Island, dem Fürstentum Liechtenstein, dem Königreich Norwegen und der Schweizerischen…
Die Kommission hat im Namen der Gemeinschaft ein solches Übereinkommen mit Island, Norwegen, der Schweiz und Dänemark ausgehandelt. Dieses Übereinkommen wurde…
Am 19. Dezember 2002 hat der Rat den Vorsitz ermächtigt, mit Unterstützung der Kommission Verhandlungen mit Island und Norwegen über die Anwendung einiger…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.