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Der Beitritt der Europäischen Union zum Haager Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen wird im Namen der Union genehmigt.
Die in einem Mitgliedstaat, der nicht durch das Haager Protokoll von 2007 gebunden ist, ergangenen Entscheidungen werden in den anderen Mitgliedstaaten…
Das Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- oder Handelssachen (im Folgenden „Übereinkommen“) wurde im…
Nach dem Gutachten 1/13 des Gerichtshofs der Europäischen Union fallen Erklärungen über die Annahme eines Beitritts zum Haager Übereinkommen von 1980 in die…
Herrn J. H. A. VAN LOON Generalsekretär Haager Konferenz für Internationales Privatrecht Scheveningseweg 6 NL-2517 DEN HAAG Sehr geehrter Herr Generalsekretär,…
Das Haager Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarungen vom 30. Juni 2005 (im Folgenden „Übereinkommen“) wird im Namen der Europäischen Union genehmigt .
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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