Erwägungsgrund 3 32008D0197BESCHLUSS DES RATES vom 18. Februar 2008 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Paraguay über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2008/197/EG)
Vorbehaltlich eines möglichen späteren Abschlusses wurde das Abkommen gemäß dem Beschluss 2007/323/EG im Namen der Europäischen Gemeinschaft unterzeichnet.
Erwägungsgrund 3 32008D0193BESCHLUSS DES RATES vom 18. Februar 2008 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Kroatien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2008/193/EG)
Vorbehaltlich eines möglichen späteren Abschlusses wurde das Abkommen gemäß dem Beschluss 2006/370/EG des Rates im Namen der Gemeinschaft unterzeichnet.
Erwägungsgrund 3 32008D0196BESCHLUSS DES RATES vom 18. Februar 2008 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung Malaysias über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2008/196/EG)
Vorbehaltlich eines möglichen späteren Abschlusses wurde das Abkommen gemäß dem Beschluss 2007/210/EG im Namen der Europäischen Gemeinschaft unterzeichnet.
Erwägungsgrund 3 32008D0189BESCHLUSS DES RATES vom 18. Februar 2008 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung von Georgien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2008/189/EG)
Das Abkommen wurde vorbehaltlich eines möglichen späteren Abschlusses gemäß dem Beschluss 2006/357/EG des Rates im Namen der Gemeinschaft unterzeichnet.
Erwägungsgrund 2 32005D0196BESCHLUSS DES RATES vom 21. Februar 2005 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine zur Verlängerung und Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine über den Handel mit Textilwaren (2005/196/EG)
Vorbehaltlich seines späteren Abschlusses sollte dieses Abkommen im Namen der Gemeinschaft unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 3 32008D0188BESCHLUSS DES RATES vom 18. Februar 2008 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Malediven über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2008/188/EG)
Vorbehaltlich eines möglichen späteren Abschlusses wurde das Abkommen gemäß dem Beschluss 2006/695/EG des Rates im Namen der Gemeinschaft unterzeichnet.