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Mit dem Beschluss 2005/446/EG der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten wurde die Frist für Mittelbindungen im Rahmen des 9. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) auf den 31. Dezember 2007 festgesetzt.
Gemäß dem Beschluss 2005/446/EG der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Festsetzung der Frist für Mittelbindungen im Rahmen des…
Für Maßnahmen, die für eine Finanzhilfe im Rahmen der in Artikel 21 der Verordnung (EG) Nr. 861/2006 vorgesehenen Entscheidung in Frage kommen, gehen die…
Der Rat hat am 27. März 2003 die Finanzregelung für den 9. Europäischen Entwicklungsfonds angenommen, die den Rechtsrahmen für die finanzielle Verwaltung des 9.…
Darüber hinaus sollte die Frist für die Bindung der zusätzlichen Mittel an die im Beschluss 2005/446/EG festgelegte Frist angeglichen werden —
Artikel 4 Satz 3 der Entscheidung 2003/583/EG erhält folgende Fassung: „Die Frist für die Bindung der auf diesem Konto eingegangenen Mittel wird gemäß dem…
Zur Durchführung des EEF sollte über das Verfahren für die Programmierung, Prüfung und Genehmigung der Hilfe entschieden sowie detaillierte Bestimmungen für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.