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Die Kommission stellt zusammen mit den Mitgliedstaaten sicher, dass zwischen den in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen und sonstigen gemeinschaftlichen, nationalen und regionalen Aktionen und Initiativen Übereinstimmung besteht. Sie sorgen für die vollständige Komplementarität zwischen dem Europäischen Jahr und sonstigen bestehenden gemeinschaftlichen, nationalen und regionalen Initiativen und Ressourcen, sofern diese dazu beitragen können, die Zielsetzungen des Europäischen Jahres zu verwirklichen.
Ferner stehen die Maßnahmen des Programms mit den einschlägigen Strategien, Programmen und Instrumenten auf nationaler Ebene in den Mitgliedstaaten und in den…
Die Kommission stellt ferner sicher, dass das Europäische Jahr der Erziehung durch Sport und die anderen gemeinschaftlichen, nationalen und regionalen…
Gemäß den Verordnungen zur Einrichtung der Instrumente für die Finanzierung des auswärtigen Handelns, die für die betroffenen Maßnahmen relevant sind,…
Die Mitgliedstaaten gewährleisten im Rahmen des Möglichen die Kohärenz und Komplementarität der Aktionen des Programms und der auf nationaler, regionaler und…
Die Kommission und die Mitgliedstaaten können auf Unionsebene bzw. auf nationaler Ebene andere als die in Absatz 1 genannten Aktivitäten benennen, sofern sie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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