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Es ist für Übereinstimmung und Komplementarität mit anderen Gemeinschaftsaktionen zu sorgen, insbesondere mit der Aktion zur Bekämpfung von Diskriminierung und sozialer Ausgrenzung und zur Stärkung von Grundrechten, allgemeiner und beruflicher Bildung, Kultur und interkulturellem Dialog, Jugend, Staatsbürgerschaft, Einwanderung und Asyl sowie Gleichstellung der Geschlechter.
Es ist wichtig, dass bei den Aktionen im Zusammenhang mit Rasse oder ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller…
Aktionen der Gemeinschaft, die Informationsinhalte betreffen, sollten die sprachliche und kulturelle Vielfalt der Gemeinschaft zur Geltung bringen.
Gesellschaftliche Präsenz — eine Debatte anregen über Möglichkeiten, die gesellschaftliche Teilhabe von Gruppen zu stärken, die Opfer von Diskriminierung sind,…
Da zur Verwirklichung des Ziels der Geschlechtergleichstellung eine Antidiskriminierungspolitik nicht ausreicht, sondern Maßnahmen zur Förderung eines…
Das Diskriminierungsverbot sollte nicht der Beibehaltung oder dem Erlass von Maßnahmen entgegenstehen, mit denen bezweckt wird, Benachteiligungen von Personen…
Nach Artikel 13 Absatz 2 des Vertrags können Gemeinschaftsmaßnahmen erlassen werden, um über den Bereich der Beschäftigung hinaus die Bekämpfung von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.