Erwägungsgrund 18 32021R0818
Die Sonderaktionen des Programms, wie die durch den Beschluss Nr. 1194/2011/EU des Europäischen Parlaments und des Rates geschaffene Aktion der Union für das Europäische Kulturerbe-Siegel (im Folgenden „Europäisches Kulturerbe-Siegel“), die Europäischen Tage des Kulturerbes, europäische Preise für zeitgenössische Musik, Rock- und Pop-Musik, Literatur, Kulturerbe und Architektur sowie die Aktion „Kulturhauptstädte Europas“ haben Millionen europäischer Bürgerinnen und Bürger erreicht; sie haben die sozialen und wirtschaftlichen Vorteile der europäischen Kulturpolitik aufgezeigt und sollten daher fortgesetzt und, soweit möglich, ausgeweitet werden. Mit dem Aktionsbereich Kultur sollten die Vernetzungsaktivitäten der mit dem Europäischen Kulturerbe-Siegel ausgezeichneten Stätten unterstützt werden. Auch sollte in Betracht gezogen werden, die europäischen Preise auf neue Bereiche und Sektoren, insbesondere das Theater, auszudehnen.