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Nach Artikel 2 des Vertrags ist die Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen eine der wesentlichen Aufgaben der Gemeinschaft. Gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Vertrags wirkt die Gemeinschaft bei all ihren Tätigkeiten darauf hin, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern.
Nach Artikel 2 des Vertrags ist die Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen eine der Hauptaufgaben der Gemeinschaft. Desgleichen muss die…
Gemäß Artikel 2 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft ist die Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen eine der Hauptaufgaben der…
Die Gleichstellung von Männern und Frauen stellt nach Artikel 2 und Artikel 3 Absatz 2 des Vertrags sowie nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ein…
Gemäß den Artikeln 2 und 3 des Vertrags ist die Gleichbehandlung von Männern und Frauen ein Grundprinzip des Gemeinschaftsrechts und die auf diesem Prinzip…
In Artikel 8 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ist festgelegt, dass die Union bei allen ihren Tätigkeiten darauf hinwirkt,…
Artikel 2 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft weist der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten die Aufgabe zu, eine harmonische, ausgewogene…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.