Gesetze
Gesetz wird geladen …
Gemäß den Artikeln 2 und 3 des Vertrags ist die Gleichbehandlung von Männern und Frauen ein Grundprinzip des Gemeinschaftsrechts und die auf diesem Prinzip beruhenden Richtlinien und sonstigen Rechtsakte leisten einen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung der Situation der Frauen in der Union. Die Erfahrungen mit Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene haben gezeigt, dass für die Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen in der Gemeinschaftspolitik und für die Bekämpfung von Diskriminierungen in der Praxis verschiedene Instrumente — einschließlich Rechtsvorschriften, Finanzierungsinstrumente und Mainstreaming — so miteinander kombiniert werden müssen, dass sie sich gegenseitig ergänzen. Entsprechend dem Grundsatz der Gleichheit von Männern und Frauen sollte das Gender Mainstreaming in allen Programmteilen und -tätigkeiten gefördert werden.
Nach Artikel 2 des Vertrags ist die Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen eine der Hauptaufgaben der Gemeinschaft. Desgleichen muss die…
Die Gleichstellung von Männern und Frauen stellt nach Artikel 2 und Artikel 3 Absatz 2 des Vertrags sowie nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ein…
Teil 5 unterstützt die wirksame Umsetzung des Grundsatzes der Gleichstellung der Geschlechter und fördert das Gender Mainstreaming in allen…
Gemäß Artikel 2 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft ist die Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen eine der Hauptaufgaben der…
Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist ein Grundprinzip der Europäischen Union. Nach den Artikeln 21 und 23 der Charta der Grundrechte der Europäischen…
Nach Artikel 2 des Vertrags ist die Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen eine der wesentlichen Aufgaben der Gemeinschaft. Gemäß Artikel 3 Absatz…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.