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Gemäß Artikel 2 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft ist die Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen eine der Hauptaufgaben der Gemeinschaft. Außerdem muss die Gemeinschaft gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Vertrags bei all ihren Tätigkeiten darauf hinwirken, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern.
Nach Artikel 2 des Vertrags ist die Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen eine der wesentlichen Aufgaben der Gemeinschaft. Gemäß Artikel 3 Absatz…
Die Gleichstellung von Männern und Frauen stellt nach Artikel 2 und Artikel 3 Absatz 2 des Vertrags sowie nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ein…
Artikel 2 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft weist der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten die Aufgabe zu, eine harmonische, ausgewogene…
Nach Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union (im Folgenden „EUV“) ist Gleichheit einer der Grundwerte der Union und allen Mitgliedstaaten in einer…
In Artikel 2 und Artikel 3 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union ist das Recht auf Gleichstellung von Frauen und Männern als wesentlicher Wert der…
Gemäß den Artikeln 2 und 3 des Vertrags ist die Gleichbehandlung von Männern und Frauen ein Grundprinzip des Gemeinschaftsrechts und die auf diesem Prinzip…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.