Erwägungsgrund 4 32021R0692
Der Fonds für Justiz, Rechte und Werte und die beiden ihm zugrundeliegenden Finanzierungsprogramme werden sich an Personen und Stellen wenden, die dazu beitragen, unsere gemeinsamen Werte und unsere reichhaltige Vielfalt sowie Rechte und Gleichstellung lebendig und dynamisch zu gestalten. Ziel ist letztlich die Herausbildung und Bewahrung einer auf Rechte gestützten, gleichen, offenen, pluralistischen, inklusiven und demokratischen Gesellschaft. Hierzu zählt eine dynamische und mündige Zivilgesellschaft, die Anregung der Bürgerinnen und Bürger zur demokratischen, bürgerschaftlichen und sozialen Teilhabe und die Pflege der reichen Vielfalt der europäischen Gesellschaft auf der Grundlage unserer gemeinsamen Werte, unserer Geschichte und unserer Erfahrungen. Gemäß Artikel 11 EUV müssen die Organe der Union einen offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit der Zivilgesellschaft pflegen und den Bürgerinnen und Bürgern und den repräsentativen Verbänden in geeigneter Weise die Möglichkeit geben, ihre Ansichten in allen Bereichen des Handelns der Union öffentlich bekannt zu geben und auszutauschen.